Einsatzabteilung Groß-Zimmern
Ehren- und Altersabteilung
Gemäß der Satzung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Groß-Zimmern wird in die Ehren- und Altersabteilung übernommen, wer wegen Vollendung des 60. bzw. bei verlängerter Zugehörigkeit nach § 10 Abs. 2 HBKG spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres, dauernder Dienstunfähigkeit oder aus sonstigen wichtigen persönlichen Gründen aus der Einsatzabteilung ausscheidet.
Nach dem Austritt aus der aktiven Feuerwehr kann man auf Antrag in die Ehren- und Altersabteilung wechseln, sofern eine längere Dienstzeit von mindestens 10 Jahren verrichtet wurde.
Die Ehren- und Altersabteilung ist eine Abteilung der öffentlichen Wehr, wie auch die Einsatzabteilung, Jugendabteilung oder die Kindergruppe.
Die Mitglieder der Ehren- und Altersabteilung können noch Tätigkeiten für die Ausbildung, die Gerätewartung und die Brandschutzerziehung und -aufklärung auf eigenen Antrag, längstens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres, übernehmen.
Dies sind z.B.:
– Medien- und Pressearbeit
– Mithilfe bei der Brandschutzerziehung und -aufklärung
– Unterstützung bei der Gerätewartung sowie der Fahrzeug-, Geräte- und Gebäudepflege
– Einbindung in die Verwaltungsarbeit
– Dokumentation der Feuerwehrgeschichte
– Übernahme von Ausbildungs- und Betreuungspatenschaften innerhalb der Feuerwehr
– Mitwirkung bei der Ausbildung
– Unterstützung bei den Feuerwehrleistungsübungen
– Mitwirkung bei der feuerwehrspezifischen Nachmittagsbetreuung in Schulen
– Mithilfe bei der Jugendarbeit der Feuerwehr
– Logistische Unterstützung (ohne Einsatztätigkeit)